Zertifizierung

Seit 2007 gilt eine gesetzliche Zertifizierungspflicht (§ 37 Abs. 3 SGB IX) für Einrichtungen der stationären medizinischen Rehabilitation. Für Einrichtungen der Suchthilfe hat die deQus ein passgenaues QM-Verfahren entwickelt, welches neben den Rehabilitationskliniken für Abhängigkeitserkrankungen auch andere Einrichtungen der Suchthilfe nutzen, obwohl sie (noch) keiner Zertifizierungspflicht unterliegen.
Dazu wird das Managementsystem regelmäßig durch unabhängige Auditor:innen einer Zertifizierungsgesellschaft, mit der die deQus als Herausgebende Stelle einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, extern bewertet. Überwachungsaudits werden jährlich durchgeführt, das Re-Zertifizierungsaudit alle 3 Jahre.
Die mit der deQus verbundenen Zertifizierer setzen qualifizierte Auditor:innen ein, die über Erfahrungen mit Zertifizierungen in der medizinischen Rehabilitation und in der Suchthilfe verfügen.
Die Einrichtungen haben die Wahl zwischen einer Zertifizierung nach deQus, welche den gesetzlichen Anforderungen an ein Reha-spezifisches Verfahren entspricht und von der BAR anerkannt ist, und einer Kombizertifizierung nach deQus und DIN ISO, bei der überprüft wird, ob das Managementsystem zusätzlich die Anforderungen der DIN ISO 9001 umsetzt.
Zertifizierung nach deQus und Kombizertifizierung:
CERT iQ
proCum Cert
TÜV – LGA

Zertifizierung nach deQus:
Excellence in Care GmbH