Zertifizierung

Seit 2007 gilt eine gesetzliche Zertifizierungspflicht (§ 37 Abs. 3 SGB IX) für Einrichtungen der stationären medizinischen Rehabilitation. Für Einrichtungen der Suchthilfe hat die deQus ein passgenaues QM-Verfahren entwickelt, welches neben den Rehabilitationskliniken für Abhängigkeitserkrankungen auch andere Einrichtungen der Suchthilfe nutzen, obwohl sie (noch) keiner Zertifizierungspflicht unterliegen.
Dazu wird das Managementsystem regelmäßig durch unabhängige Auditor:innen einer Zertifizierungsgesellschaft, mit der die deQus als Herausgebende Stelle einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, extern bewertet. Überwachungsaudits werden jährlich durchgeführt, das Re-Zertifizierungsaudit alle 3 Jahre.
Die mit der deQus verbundenen Zertifizierer setzen qualifizierte Auditor:innen ein, die über Erfahrungen mit Zertifizierungen in der medizinischen Rehabilitation und in der Suchthilfe verfügen.