Mitglieder­versammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • die Entscheidung über fachpolitische Grundsätze des Vereins,
  • die Entschließungen über Ordnungen und Richtlinien,
  • die Genehmigung des Haushaltsplanes,
  • die Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung,
  • die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und der Umlagen,
  • die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und des Beirats.