Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- die Entscheidung über fachpolitische Grundsätze des Vereins,
- die Entschließungen über Ordnungen und Richtlinien,
- die Genehmigung des Haushaltsplanes,
- die Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung,
- die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und der Umlagen,
- die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und des Beirats.